
Wenn im Trauerfall keine Verfügungen des Verstorbenen vorliegen, z. B. in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags, gilt die gesetzliche Erbfolge laut BGB. Wer sicher sein möchte, dass alle eigenen Vermögenswerte später wunschgemäß und losgelöst von der vorgeschriebenen Erbfolge vererbt werden sollen, sollte rechtzeitig Vorkehrungen treffen.
Die Vorsorgevollmacht
Damit erhält eine Vertrauensperson die Möglichkeit, sich um behördliche und geschäftliche Angelegenheiten des Betroffenen zu kümmern, sollte er selbst aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht dazu in der Lage sein.
Die Patientenverfügung
Sie enthält die persönlichen Vorstellungen zur medizinischen Versorgung und findet dann Anwendung, wenn der Patient aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. In solchen Fällen bewahrt die Patientenverfügung die Selbstbestimmung und ist eine große Entlastung für Angehörige und Ärzte.

Die Organspende
Im Falle eines Hirntods wird mit einem Organspendeausweis dokumentiert, ob eine Organ- oder Gewebetransplantation vorgenommen werden darf. Für viele Patienten bedeutet eine Organspende die Aussicht auf eine Genesung oder zumindest auf eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Weiterführende Links zu diesen Themen: